Einen Garten zu beleuchten ist das Gegenteil von Büroplanung. Im Büro geht man von einem zu erreichenden Niveau aus; im Garten geht man von der Dunkelheit aus, die der Normalzustand des Ortes ist, und fügt nur so viel Licht hinzu, wie man zum Gehen, zum Erkennen eines Gesichts und zum Sehen des Sehenswerten braucht. Nachts ist das Auge adaptiert: wenige Lux genügen.
1. Wie viel Lux
| Bereich | Mittlere Beleuchtungsstärke | Hinweis |
|---|---|---|
| Privater Gehweg | 5 – 10 Lux | Gleichmäßigkeit vor Spitzenwert |
| Stufen, Rampen | 20 Lux | streifendes Licht, nie frontal |
| Sitzplatz, Gartentisch | 20 – 50 Lux | mehrere schwache Punkte statt eines starken |
| Einfahrt, Tor | 10 – 20 Lux | auf Fahrbahnniveau |
| Fassade, Mauer | 2 – 5 cd/m² | als Leuchtdichte, nicht in Lux |
| Baumkrone | 15 – 30 Lux | auf dem Laub |
Das Verhältnis zwischen Bereichen wiegt schwerer als der Spitzenwert: mehr als 1 zu 5 zwischen benachbarten Zonen lässt alles Übrige verschwinden.
2. Lichtverschmutzung
(ULOR = 0, in Einbaulage)
In Italien regeln Regionalgesetze nach dem Vorbild des lombardischen Gesetzes 17/2000 die Materie, technische Bezugsnorm ist UNI 10819. Entscheidend ist nicht die Leuchte, sondern die Montagelage: eine konforme Leuchte, um 20° geneigt, ist nicht mehr konform. Hinzu kommen Nachtabschaltung oder -absenkung, das Verbot himmelwärts gerichteter Strahler außer bei Denkmälern und das Verbot, fremde Grundstücke mitzubeleuchten.
3. Blendung
- die Lichtquelle darf aus den üblichen Blickrichtungen nie sichtbar sein;
- Bodenstrahler zeigen in Gehrichtung, nicht entgegen;
- an Treppen kommt das Licht seitlich oder aus der Setzstufe;
- nasse Flächen spiegeln die Quelle: Ausrichtung nachts nach Regen prüfen.
4. Licht und Natur
Die gemessenen Wirkungen hängen vor allem vom Blauanteil unter 500 nm ab: Anlockung von Nachtinsekten, Verlust von Flugkorridoren für Fledermäuse, Desorientierung von Zugvögeln, veränderte Phänologie nahe stehender Bäume. Daher höchstens 3000 K, 2700 K für lebendiges Grün, 2200 K Amber in Naturräumen. Grün- und Brauntöne sind gesättigt: Ra ≥ 90 anstreben.
5. In Schichten planen
- Sicherheit: Wege, Stufen, Eingänge;
- Orientierung: Poller, Wandeinbau, streifendes Licht;
- Szene: Bäume, Skulpturen, Wasser, enger Strahler;
- Leben: Tisch und Außenküche, warm und dimmbar.
6. Dauerhaftigkeit
IP65 an Wand und Mast, IP67 im Boden, IP68 unter Wasser; IK08 dort, wo der Mäher fährt; seewasserbeständiges eloxiertes Aluminium oder AISI 316 an der Küste; erdverlegbares Kabel, Harzmuffen oder Schacht; Drainage unter jedem Bodeneinbau; Netzteile außerhalb des Erdreichs. Bei 24 V SELV den Spannungsfall über 20-25 m beachten.
7. Leistungsverzeichnis
- ULOR = 0 % in Einbaulage, Konformitätserklärung;
- Farbtemperatur ≤ 3000 K, innerhalb 3 SDCM;
- Ra ≥ 90 bei sichtbarer Vegetation;
- Wartungswert und Gleichmäßigkeit je Bereich;
- IP und IK je Montagelage, Werkstoff und Oberfläche deklariert;
- Nachtabsenkprofil und Steuerung;
- Prüfung vor Ort bei eingeschalteter Anlage.
8. Häufige Fragen
Weit weniger als angenommen, denn nachts ist das Auge dunkeladaptiert. Ein privater Gehweg ist mit 5-10 Lux im Mittel sicher, eine Stufe mit 20 Lux, ein Sitzplatz mit 20-50 Lux, eine Einfahrt mit 10-20 Lux. Darüber sieht man nicht besser, sondern schlechter, weil unbeleuchtete Bereiche schwarz werden und das Auge sich nicht mehr anpassen kann.
In Italien gibt es kein nationales Gesetz: geregelt wird die Materie durch Regionalgesetze, fast alle nach dem Vorbild des lombardischen Gesetzes 17/2000. Gemeinsame Anforderung ist null Lichtstrom oberhalb der Horizontalen in Einbaulage, also ULOR gleich null Prozent, mit wenigen Ausnahmen für Denkmäler. Viele Regionen verlangen zusätzlich Nachtabschaltung oder Absenkung. Technische Bezugsnorm ist UNI 10819.
Das hängt von der Abschirmung ab und davon, wohin das Licht geht, das die Krone verfehlt. Ein nach oben gerichteter Bodenstrahler sendet Licht über den Horizont und ist vielerorts nur für Denkmäler zulässig, mit Leistungs- und Zeitgrenzen. In der Praxis gelingt die Einhaltung mit engen Optiken in die Krone, Blendschirmen und fester Abschaltzeit.
Niedrig. Empfehlungen zum Artenschutz und neuere Regelwerke fordern höchstens 3000 K, in Naturräumen und an Gewässern 2200 K Amber. Grund ist der Blauanteil: der Bereich unter 500 nm zieht Nachtinsekten an, desorientiert Fledermäuse und stört pflanzliche Rhythmen. Bei 2200 K wirkt Rasengrün stumpf, daher oft 2700 K als Kompromiss.
IP65 für Wand- und Mastleuchten, IP67 für Bodeneinbau mit Staunässe, IP68 für Unterwassereinbau in Becken. Wichtig sind auch Schlagfestigkeit, IK08 oder besser dort, wo der Mäher fährt, und Korrosion: in Küstennähe seewasserbeständiges eloxiertes Aluminium oder Edelstahl AISI 316, da AISI 304 binnen weniger Saisons fleckt.
Schutzkleinspannung 24 V erleichtert Graben und Wartung, erlaubt Arbeiten ohne elektrisches Risiko und ist an Becken faktisch gesetzt. Grenze ist der Spannungsfall: über 20-25 m Leitungslänge bei üblichen Querschnitten fällt die Helligkeit sichtbar ab, daher mehrere Netzteile verteilen oder auf 230 V mit Leuchten der Klasse I oder II gehen.
9. Vom Entwurf zur Anlage
Drei Entscheidungen bestimmen das Ergebnis: weniger Lux als der Instinkt verlangt, kein Lichtstrom oberhalb der Horizontalen, warmes Spektrum mit hoher Farbwiedergabe. Masten, Einbauleuchten und Strahler kommen danach.